Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45717
OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14 (https://dejure.org/2014,45717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.2014 - 11 SV 86/14 (https://dejure.org/2014,45717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 2014 - 11 SV 86/14 (https://dejure.org/2014,45717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 ZPO
    Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vortrag zu besonderem Gerichtsstand nicht geprüft: Verweisung nicht bindend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

    Zwar begründet das "Übersehen" der Zuständigkeitsnorm des § 29 ZPO für sich alleine genommen noch nicht den Vorwurf der Willkür, wenn die Parteien dies nicht thematisiert haben (BGH NJW-RR 2011, 1364).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97

    Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzklage des Wohnungskäufers gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Sie folgen unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch, so dass sie auch am selben Ort wie diese zu erfüllen sind, das ist beim Grundstückskauf der Ort der Belegenheit des Grundstücks (BayObLG, Beschluss vom 21.3.2002, 1Z AR 20/02; Beschluss vom 29.7.1997, 1Z AR 45/97; ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 30.12.2009, 3 UH 8/09 - alle zitiert nach juris; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 309 - unter Nr. 14; Zöller/Vollkommer aaO. § 29 Rdnr. 25 - Schadensersatz).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 20/02

    Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatz bei Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Sie folgen unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch, so dass sie auch am selben Ort wie diese zu erfüllen sind, das ist beim Grundstückskauf der Ort der Belegenheit des Grundstücks (BayObLG, Beschluss vom 21.3.2002, 1Z AR 20/02; Beschluss vom 29.7.1997, 1Z AR 45/97; ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 30.12.2009, 3 UH 8/09 - alle zitiert nach juris; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 309 - unter Nr. 14; Zöller/Vollkommer aaO. § 29 Rdnr. 25 - Schadensersatz).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 07.11.2012 - VIII ZR 108/12

    Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Sie folgen unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch, so dass sie auch am selben Ort wie diese zu erfüllen sind, das ist beim Grundstückskauf der Ort der Belegenheit des Grundstücks (BayObLG, Beschluss vom 21.3.2002, 1Z AR 20/02; Beschluss vom 29.7.1997, 1Z AR 45/97; ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 30.12.2009, 3 UH 8/09 - alle zitiert nach juris; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 309 - unter Nr. 14; Zöller/Vollkommer aaO. § 29 Rdnr. 25 - Schadensersatz).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 11 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Beurteilung einer Auseinandersetzung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
    Damit hat es das rechtliche Gehör der Kläger verletzt, so dass dem Verweisungsbeschluss bereits aus diesem Grund keine Bindungswirkung zukommen kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.6.2014, 11 SV 46/14; vom 16.12.2010, 11 AR 3/10).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14

    Gehörsverletzung durch Nichtbeachtung von Parteivortrag

  • OLG Rostock, 30.12.2009 - 3 UH 8/09

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Bestimmungsbedarf wegen

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Keine Bindungswirkung für Verweisungsbeschluss im

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9.6.2015 - X ARZ 115/15; Beschluss vom 19.2.2013 - X ARZ 507/12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.9.2014 - 11 SV 86/14 ; Senat, Beschluss vom 31.7.2019 - 13 SV 10/19 [n.v.]).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 5 SA 47/19
    Eine der Bindungswirkung entgegenstehende Gehörsverletzung liegt vor, wenn das verweisende Gericht Parteivortrag nicht zur Kenntnis nimmt, das einen besonderen Gerichtsstand in seinem Bezirk begründet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2019 - 5 SA 34/19 [n.v.]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2014 - 11 SV 86/14, juris, Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 18.02.2015 - 34 AR 15/15, juris, Rn. 11 OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2017 - 32 SA 76/16, juris, Rn. 8, 9; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2011 - 5 SA 89/11).

    Eine solche fehlende Kenntnisnahme des Vorbringens ergibt sich grundsätzlich aus einer fehlenden Auseinandersetzung mit dem Vorbringen im Verweisungsbeschluss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2019 - 5 SA 34/19 [n.v.]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2014 - 11 SV 86/14, juris, Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 18.02.2015 - 34 AR 15/15, juris, Rn. 12; Fischer, MDR 2016, 500, 501).

  • OLG Schleswig, 20.12.2022 - 2 AR 21/22

    Zuständigkeitsbestimmung bei objektiv willkürlichem Verweisungsbeschluss

    Erweckt das Gericht den Eindruck, als habe es das Vorbringen einer Partei überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls bei seiner Entscheidung nicht erwogen, verletzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör, so dass dem Verweisungsbeschluss bereits aus diesem Grund keine Bindungswirkung zukommen kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. September 2014 - 11 SV 86/14 -, Rn. 10, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht